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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#24
(21-07-2013, 06:45)GenderRealist schrieb: Und dieser Absatz amüsiert mich:
[i]
Die Auslandsvertretungen beteiligen sich nicht an einer eventuellen Prozessführung

Die Botschaften müssen wohl jede Menge Anfragen von Exfrauen gehabt haben und dann das böse Erwachen für diese Frauen: Keine Hilfe und kein kostenloser Prozess.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von Leutnant Dino - 21-07-2013, 09:38

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