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LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung
#8
Ja und Nein. Im Einzelfall können die Dinge wieder anders liegen. Da die Kommunen sparen sollen und wollen, bis es
quietscht und der Rechtsweg die Jobcenter nichts kostet, kannst du auf die Bindungswirkung dieses LSG-Urteils pochen,
bis du schwarz wirst. Wenn die Rechtsabteilung und der GF des Jobcenters meint, das du deinen Fahrtkostenzuschuss
nicht bekommst, Urteil hin oder her, mußt du schon den Rechtsweg einschlagen. Ich habe selber in eigener
Sache die Rechtslage bis zum Landesministerium vorgetragen und mich über die Uneinsichtigkeit des Leistungsträgers
beschwert. Antwort: "Klagen sie doch!".

In meinem Fall geht das Jobcenter wegen der temporären
BG derart vehement gegen eine mögliche Verurteilung vor,
das ich fast sicher sein kann, das es vor dem Bundessozialgericht
weiter geht, sollte ich Recht bekommen.
Fälle wie deiner und meiner werden zu Hunderten in der BRD
mit problemlos praktiziert, nur in meinem Fall will man scheinbar nur ein Gericht beschäftigen, einen rechtsfreien Raum schaffen, ein
Exempel statuieren.
Plötzlich sollen meine Umgänge nicht mal mehr unter die
Kategorie der Härtefalle fallen, zu denen auch die Ausübung
von Umgangskontakten gehört, siehe BVerfG v. 09.02.2010,
4. Leitsatz:

"Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen."

Das betrifft auch dich.
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RE: LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung - von Sixteen Tons - 12-11-2013, 23:36

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