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LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung
#9
(18-11-2013, 11:52)raid schrieb: Ich glaube dennoch, dass nicht in jedem Fall seitens der Jobcenter dem gerichtlichen Weg der Vorzug gegeben wird, denn sind solche Urteile erst mal durch das zustänige Sozialgericht vor Ort gesprochen, dann könnten sich auch andere ALG2-Empfänger darauf berufen.

Das kommt m. E. darauf an, wie es um die Kassenlage deines
Jobcenters bestellt ist und auch nach deren Vorgaben von oben.
Außerdem hängt es auch an den Eigenschaften des zuständigen
Sachbearbeiters, "kreative" Rechtsauslegung, mangelndes Fachwissen oder persönliche Ambitionen können hier auch ein Rolle spielen. Klagen verhageln die internen Statistiken des beklagten Jobcenters, da sich sich mit anderen Grundsicherungsträgern vergleichen und an diesen Auswertungen bemessen werden.

Gestern mußte ich wirklich mal lachen. Da schreibt der
GF eines Jobcenters einen Gerichtspräsidenten am LSG an und will
denen erklären, wie die zu arbeiten haben. U. a. sollen
die Richter sich selber eine Leistungsakte anlegen
und führen. Er kommt mit der Erstellung von Behelfsakten gar
nicht mehr nach, weil bei dem Leistungsberechtigten 68! Klageverfahren rechtsanhängig sind.

Ich drücke dir auf jeden Fall trotzdem die Daumen für deinen Antrag.
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