02-08-2013, 08:48
(01-08-2013, 20:26)pfla_nze schrieb: Ich zahle die ganzen Jahre bereits den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, beim ersten Scheidungstermin hat sie während der Verhandlung kurzerhand eine Klage gegen mich eröffnen lassen, in der sie genau den Unterhalt einklagen und titulieren lassen hat, den ich für den jüngeren Sohn seit dem ersten Tag der Trennung sowieso gezahlt habe.
Faq früher lesen :-) In diesem tollen deutschen Familienrecht bist du sogar zur Titulierung verpflichtet, wenn du anstandslos unstrittige Unterhaltsbeträge bezahlst. Du hättest nach Aufforderung sofort einen Titel unterzeichnen müssen.
Beim Unterhalt für den 20jährigen kann der Richter so und so entscheiden. Die Klage hätte ich gleich als mutwillig abgelehnt, weil der die Bescheinigungen trotz eindeutiger Aufforderung nie vorgelegt hat, sondern sofort ans Gericht ist. Mit einer einfachen Vorlage der Bescheinigungen wäre sie vollkommen vermeidbar gewesen. Verlange wenigstens, ihm die Gerichtskosten aufzuerlegen. Was zahlt eigentlich die Mutter, die ihm gegenüber ebenso zum Unterhalt verpflichtet ist, übrigens unter gesteigerter Erwerbsobliegenheitspflicht da er privilegierter Volljähriger ist? Hat der Sohn das Einkommen der Mutter nachgewiesen?