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Nachzahlung von Kindesunterhalt, trotz versäumter Vorlage entsprechender Belege
#7
Zitat:Faq früher lesen :-) In diesem tollen deutschen Familienrecht bist du sogar zur Titulierung verpflichtet, wenn du anstandslos unstrittige Unterhaltsbeträge bezahlst. Du hättest nach Aufforderung sofort einen Titel unterzeichnen müssen.

Es kam zu keiner Aufforderung!

Also das war so :-)

Es war ein Doppeltermin bei Gericht angesetzt.

In der ersten Verhandlung, wurde über den Unterhalt für meinen jüngeren Sohn entschieden.
Wie schon geschrieben, wurde ich dazu verurteilt, den Unterhalt den ich eh schon die ganzen Jahre gezahlt habe, weiter zu zahlen.

Dann wollte der Richter mit der Scheidung weiter machen.

Genau in diesem Moment hat meine Frau dann durch ihren Anwalt eine neue Unterhaltsklage für den großen Sohn anhängig gemacht. Natürlich im Verbund mit dem laufenden Scheidungsverfahren.

Zitat:Beim Unterhalt für den 20jährigen kann der Richter so und so entscheiden. Die Klage hätte ich gleich als mutwillig abgelehnt, weil der die Bescheinigungen trotz eindeutiger Aufforderung nie vorgelegt hat, sondern sofort ans Gericht ist.

Der Sachverhalt ist ein bisschen anders.

Die Klage gegen mich war bereits anhängig, aber noch nicht entschieden.
Während der Zeit als die Klage lief, hat mein Sohn die Schule geschmissen mich genau nur darüber informieren lassen.

Mein Wissenstand ab November 2012 war also, keine Schule, keine Ausbildung keinen Job.

Zitat:Mit einer einfachen Vorlage der Bescheinigungen wäre sie vollkommen vermeidbar gewesen.

Die einfache Vorlage der Bescheinigung hätte dafür gesorgt dass ich die Unterhaltszahlungen in voller Höhe sofort wieder aufgenommen hätte.

Zitat:Verlange wenigstens, ihm die Gerichtskosten aufzuerlegen. Was zahlt eigentlich die Mutter, die ihm gegenüber ebenso zum Unterhalt verpflichtet ist, übrigens unter gesteigerter Erwerbsobliegenheitspflicht da er privilegierter Volljähriger ist?

Sie zahlt NICHTS, sie ist seit 4 Jahren angeblich ohne Einkommen. Keine Ahnung wie sie ihr Leben bestreitet.


Zitat:Hat der Sohn das Einkommen der Mutter nachgewiesen?
Es ist kein Einkommen vorhanden.

Vielen Dank für deine Anmerkungen

Grüß

pfla_nze
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nachzahlung von Kindesunterhalt, trotz versäumter Vorlage entsprechender Belege - von pfla_nze - 02-08-2013, 11:27

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