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Unterhalt, Umgangskosten
#1
Hallo zusammen,

Ich bräuchte Hilfe,
durch Information und Erfahrung in der Praxis, da ich seit längeren nicht mehr die Art und weise der JA Mitarbeiter bei Titelanforderungen den Lustlosen Gewinnorientierten Eigenen Anwälten und Befangenen und voreingenommenen Richtern die Möglichkeit geben will, mich mit meiner ( Natürlichen teils Unwissenden und machtlosen Position ) weiter drangsalieren zu lassen,
und mich meiner Möglichkeit dem wirklichen wohl der Kinder zu widmen nehmen zu lassen.....

Ich versuche es nach dem Foren-Standart sachlich einzubringen....leider ein wenig Komplex

Es geht um Kinds-Unterhalts in einem Mangelfall.........

Unterhaltsberechtigte Kinder 5

2 Kinder aus der Ehe (13/16) ( Leben bei KM )

3 Kinder aus Langjähriger Beziehung (2/5/9)( Leben bei KM )

Verschiedene Sachbearbeiter beim selben JA (Beistandschaft)

Beide Alleinerziehend bekommen Alg2
da Ex-Frau noch weiteres Kleinkind Kind von anderem Partner hat...

Ex-Frau offensichtliche keine Fronten....Kinder möchten mit mir nach Jahren wieder Aktiven Umgang haben....

Ex-Lebensgefährtin mit Kinder gutes Verhältnis zum Teil Täglichen Kontakt und Umgang

Probleme mit der Beistandschaft...möchten Titel durchboxen die mein Selbstbehalt angreifen
und im schlimmsten Fall sogar wider mal weit unterschreiten....wäre nicht das erste mal das sie mich reinlegen die vom JA...

Meine Ex-Lebensgefährtin wies bei einem Gespräch im JA darauf hin, wenn sie diese Art und weise fortführen Ich als KV den Umgang mit dem Kindern und zu ihrem wohl nicht mehr war nehmen könnte....

Bitte fragen an mich was noch an Infos zur weiteren Hilfe benötigt werden da ich in der Vergangenheit einiges mitmachen durfte und diese hier nicht alles auf Anhieb schriftlich umsetzten kann da ich...

Info:
Mein Einkommen besteht aus einer Privaten (BU-Rente) ich bezahle immer Unterhalt (Überweisungen an JA) auch an meine noch nicht Titulierten Kinder 2/5

allerdings muss ich ergänzen das ich nur so viel Unterhalt zahle wie ich kann und nicht wie viel die vom JA wollen...beziffert sich so auf ca. 1/3 des vom denen verlangt wird.

Die gründe hier zu kann ich auch bei fragen beantworten...eines kann ich aber versichern
ich verwende es nicht für mich sonder zum Realen wohle der Kinder um den Umgang und Aktivitäten zu ermöglichen....

diese mir bei einer vergangenen Verhandlung nicht mal der Richter eingeräumt hatte...

Frage von mir an den Richter.....
"dann kann ich ja gar nicht mehr zu den Kindern oder mit ihnen was Unternehmen...wie z.b nur mal ins Schwimmbad..."

Antwort des Richters....
"so ist das halt"

das war es auch schon...alles nehmen lassen...kein Geld mehr für Umgang zum realen wohle der Kinder...und das ist halt so......nein..nein...nein

Und da kommt mein Hilferuf ins Spiel........

Ich weiß wie man Unterhalt berechnet, ich weiß über einige Rechte die man hat auch was, natürlich auch mit Hilfe der vielen Infos hier, aber wenn man vor Gericht ist, ist das eigene wissen leider nichts wert,
wenn sich ein Anwalt nicht für die Sache interessiert,
der Richter die vom JA sehr nett begrüßt,
und mit dem Anwalt ja öfters zu tun hat und sich kennt...was nicht immer von Vorteil ist den dort wo der Anwalt mehr verdient brauch er das wohlwollen des Richters....oder etwa nicht...und das ist mit Sicherheit kein Unterhaltspflichtiger Mangelfall...

aber was darf ich zum Umgang mit den Kindern geltend machen...
was kann passiern wenn ich auf dauer nur ein teil meines Unterhalts begleiche.(ausser das sie als schuld auflaufen) das ist was mich ja unteranderem unter den selbstbehalt im schnitt bringt...usw.



mfg
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Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 08-08-2013, 14:04
RE: Unterhalt, Umgangskosten - von p__ - 08-08-2013, 14:53
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RE: Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 28-02-2014, 09:03
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RE: Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 28-02-2014, 09:36
Mein Weg ab jetzt..... - von kidispapa - 24-01-2014, 13:35

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