Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BVerfG, Beschl. v. 18.04.2013 – 1 BvR 1119/13
#7
Ich frage mich, warum das überhaupt hier Erwähnung findet.

Zitat:
"Wägt man die Folgen gegeneinander ab, so wiegen die Nachteile, die im Falle des Erlasses der einstweiligen Anordnung dem Kindesvater drohen, weniger schwer als die Nachteile, die den Kindern und der Beschwerdeführerin im Falle der Versagung des Erlasses der einstweiligen Anordnung entstehen könnten"

Jeder sollte wissen, dass solche Phrasen, die den Richterinnen aus den Vorlagen ihrer Rechtssprechungs-Software aus dem Drucker fallen, in jedem AG-Beschluss zu finden sind. Also nix Neues!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BVerfG, Beschl. v. 18.04.2013 – 1 BvR 1119/13 - von blue - 20-08-2013, 01:04

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Laut BVerfG gibt es keine Eltern Kind Entfremdung (PAS) Beschl. 17.11.2023 Absurdistan 1 334 22-12-2023, 15:11
Letzter Beitrag: p__
  OLG Hamm, Beschl. vom 15.09.2014 - 3 UF 109/13 Ausländische Sorgerechtsentscheidung tumi 5 6.721 04-11-2014, 17:52
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste