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Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun?
#22
gehen wir mal davon aus, dass Du Deinen Angaben nach nie leistungsfähig warst, dann sieht die Angelegenheit nicht so schlimm aus.

Den Anwalt -der Dein Geld kostet- kannst Du Dir erst einmal sparen.

Der Polizei schreibst Du, dass Du zum Vorwurf keine Angaben machst, solange Du keine Akteneinsicht erhalten hast, die Du hiermit in Form der Übersendung von Kopien beantragst. Dann gibt die Polizei die Sache zur StA und von dort werden Dir -außer ihr werden ja nur die staatsanwaltschaftlichen Verfügungen und Vermerke vorliegen- die Anzeige zugesandt.

Bis dahin ruhig schlafen und keine Panik!

http://www.unterhaltspflichtverletzung.c...ener-sache
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RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:05
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:14
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:39
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Ibykus - 20-08-2013, 00:26

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