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Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun?
#23
Bei einem fraglich ungefährem Nettoeinkommen um die 1.000,- Euronen ist es sehr wahrscheinlich, das das Gericht das Verfahren noch vor Eröffnung wegen Blödsinns einstellen wird. Ich hatte auch mal solch ein 170er am Ars, wo zumindest ich laut Milchmädchenrechnung der Juxtiz es unterlassen hatte, verteilt auf mehrere berechnete Monate, weniger als einen ganzen Euro für mehrere Kinder nicht geleistet zu haben. Akte zu, Mickey Mouse drauf.

Ob dir das auch glücken wird Assel0815, ist genauso Konjunktiv wie der Blick in die Glaskugel. Solltest du denen aber genauso wenig Informationen liefern wie uns hier im Forum, bist du aber zumindest schon mal auf dem richtigen Pfad. Entscheidend wird sein, das die Stasi dir mit gut Glück weniger als den tausender nachweisen kann. Eine Hd halte ich auch für unwahrscheinlich, solltest du aber zu viel beschwerendes Papier zu Hause rumfliegen haben, viel Spass beim Konfetti machen.

Lass dich nicht verrückt machen, 15 Jahre hast du schon bestens überstanden. Kein Grund jetzt einem Herzinfarkt zu erliegen. Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, hat hier jeder schon mindestens einmal den 170er durchgemacht und sofern ich noch richtiger liege, sind alle mit einem Lachen davon gekommen. Good luck.
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RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:05
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:14
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:39
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von paco - 20-08-2013, 01:09

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