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Tochter in Jugendhilfemaßnahme
#2
Wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt (weil es z.B. in einer Einrichtung ist), haben beide Eltern für seinen laufenden Bedarf zu zahlen. Das Jugendamt hat im Ergebnis das Richtige gesagt. Es kann natürlich sein, dass du trotzdem allein fürs Kind zahlen musst - wenn die Ex nicht leistungsfähig ist. Auch für sie gilt bei einem minderjährigen Kind aber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
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RE: Tochter in Jugendhilfemaßnahme - von p__ - 04-09-2013, 14:53

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