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Meine Erfahrung in der Beratungsstelle
#3
(14-09-2013, 18:30)iglu schrieb: Ich kann meine Anträge eigentlich gleich bei Gericht stellen.

Das kann ich gut nachvollziehen. Ich bekomme zwar noch Antworten,
die aber mit dem persönlichen sozialen Gerechtigkeitsempfinden der
Bearbeiter durchsetzt sind und faktisch nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun haben. Ich habe hier einen Schriftwechsel aus privaten E-Mailverkehr von einem HB mit einer Fachkraft eines Jobcenters vorliegen, der besagt, das die Dame findet, das nur und ausschliesslich erwerbslose Hilfebedürftige Umgangskosten gelten machen dürfen. Das fliesst aller Wahrscheinlichkeit nach dann auch in die Bescheidungspraxis ein. Der HB hat hier bei seinem Antrag jedenfalls auf Rechtsmittel verzichtet, weil er trotz Job am Tropf hängt und ein Spießrutenlaufen befürchtet.

Den Anspruchsteller in einem langen Schriftwechsel zu zermürben, ist dem Anschein nach business as usual.
Ich habe dann schon mal einen Stoßseufzer auf Lager, das ich mich
immer an den Dienstweg halten muß und nicht gleich meinen Antrag beim hiesigen Sozialgericht per eA abgeben kann.
Mittlerweile kann ich zwar einen Teil des SGB II sowie diverse Urteilsbegründungen aus dem Sozialrecht schon auswendig herbeten, würde stattdessen aber lieber meine Fertigkeiten in C# oder im Gitarrenspiel verbessern.

Der Assessor meines Sozialverbandes hat mir auch verklickert, das
ein Gerichtsurteil, das den HB in einem Bewilligungszeitraum begünstig, im
nächsten Jahr durchaus mal erneut gefällt werden muß. Das fällt zwar dann kein winziges Stück anders aus als vorher, zieht aber die ganze Choose wieder in die Länge.

Das JC an meinem ehemaligen Wohnort hat mich ganz besonders lieb,
weil ich das Personal dort nach wiederholter Antragsablehnung und Antragsverschleppung mit Beschwerden und Befangenheitsanträgen eingedeckt habe. Auch wenn das Landesministerium letztlich wenig unternommen und nur ein bisschen gerüffelt hat, mußte man Zeit aufwänden, um sich zur Sache zu äußern.

Was meinen Antrag auf Erstattung einer Heizkostennachzahlung
angeht, so entwickelt sich das jetzt doch wieder entgegen meiner ursprünglichen Erwartung und wird wohl in das fünfte Gerichtsverfahren münden.

Die Leute, mit denen ich über das Thema vernetzt bin, haben einerseits das SGB II unterm Arm, andere sind wiederum irgendwie hilflose Personen, die sich alles vorkauen lassen.

Auch in den einschlägigen Foren treibt das SGBII eigenartige Stilblüten,
so sind bei den Fragestellern Themen beliebt wie "Wie lange kann ich von der Wärmewasserpauschale duschen?" oder "Ich möchte ein Haus mit Gewerberäumen kaufen, wie hoch sind meine Chancen, das der Antrag auf ALGII-Leistungen mit Existenzgründerzuschuß hier durchgeht?"

Man muß wirklich aufpassen, das man gedanklich nicht zu sehr von den Regularien des SGBII eingenommen wird, sonst entwickelt sich da mit der Zeit schon eine Betriebsblindheit. In den Foren wird man oft auf eine Frage hin jedenfalls gleich mit Paragrafen und vorgefertigen Widerspruchsschreiben eingedeckt, wobei vielleicht eine Klärung des Sachverhaltes oder ein Gespräch zielführender wäre. Das mündet sonst wieder in ein weiteres Gerichtsverfahren, ohne die Problemstellung des Fragestellers gelöst zu haben und verschärft so noch seine Ausgangssituation.

Also, für mich wäre dein Job jedenfalls zu anstrengend, auch wenn ich sonst gerne mit Menschen zusammen arbeite.
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