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Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt
#3
Hi Daddy

Die Ansicht von Beppo ist falsch. Da dein Kind jetzt auf eine Erziehungsschule geht, wird es jetzt wahrscheinlich nach dem SGB gefördert.
Hast du Angaben nach welchen §§ die Förderung übernommen wird?
Wahrscheinlich erfolgt diese jetzt nach § 35a SGB VIII. Es ist nun kein Unterhalt mehr an die KM zu leisten, sondern ersatzweise ein Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII an das JA. Dieser errechnet sich nach dem Einkommen der Eltern ( für beide Elternteile getrennt ). Auch das Kindergeld kassiert nun das JA nach § 95 SGB VIII.
Um deinen Kostenbeitrag zu errechnen bist du verpflichtet über dein Einkommen und das deiner Frau Auskunft zu erteilen. Das deine Frau nur 400.- Euro verdient, dürfte die Zahlung an das JA eher senken.
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RE: Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt - von Gekko - 21-09-2013, 14:44

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