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Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt
#8
Ich stolpere über den Begriff "Erziehungsschule" - vermute, es ist so eine Art Internatsunterbringung?
Wer hat denn das Kind dort untergebracht, bist Du über die zu erwartenden Kosten informiert worden und hast Du Dein Einverständnis im Voraus dazu gegeben? Wenn ja - wie und wem gegenüber?

Auch wenn DU aufgefordert wurdest Auskunft zu erteilen... ich hatte mal vor etlicher Zeit ein ähnlich gelagertes Problem. Allerdings war ich nicht verheiratet, sondern nur in "eheähnlicher Gemeinschaft" lebend und gab an, dass ich keine Ahnung habe, was sie verdient und meine Partnerin mir gegenüber die Auskunft verweigert.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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RE: Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt - von vorsichtiger - 22-09-2013, 07:50

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