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Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt
#11
hallo gekko kann den antrag nicht online stellen da mein pc spinnt, was die §§ angeht schreib ich jetzt hier, hilfe zur erziehung nach den §§27,32 SGB VIII in form von übernahme der kosten für die teilstationäre unterbringung in der einrichtung. kostenbeitragspflicht gemäß §§ 91 SGB VIII haben die eltern, die mit dem kind zusammenleben, in angemesseenem umfang zu den kosten der teilstationären unterbringung beizutragen, es wird ein kostenbeitrag durch einen kostenbeitragsbescheid festgesetzt, grundlage hierfür sind ihre wirtschaftlichen verhältnisse.



falls ihr noch irgendwas braucht gebt mir bescheid danke euch allen für eure hilfe
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RE: Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt - von Daddy - 22-09-2013, 23:07

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