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Krasse Umgangsverweigerung
#1
Hallo,

ich habe eine Frage - dazu eine Kurzbeschreibung meiner Situation (Stand 2013):

Ich habe mit einer Frau eine Tochter, die im Januar 2002 geboren wurde und die ich noch nie gesehen habe.

Ich hatte während einer Ehekrise mit der Frau im Mai 2001 Geschlechtsverkehr. Die KM hat das Kind nach der Geburt ihrem LG untergeschoben und ihn in der Geburtsurkunde als Vater eintragen lassen. Ca. 2 Monate nach der Geburt ging sie mich per RAin um Unterhalt an. Ich habe damals eine DNA-Analyse durchführen lassen und nach dem positiven Ergebnis KU bezahlt.

Ich habe seit kurz nach der Geburt eine Umgangsregelung angestrebt. Mein RA hat seinerzeit nach Einsicht der Geburtsurkunde eine Unterhaltsverpflichtung abgelehnt, ein Umgangsrecht war zu der Zeit ebenfalls hinfällig, weil ein anderer Vater in der Geburtsurkunde eingetragen war. Die KM hat dann acht Monate nach der Geburt die Vaterschaft des LG gerichtlich angefochten.

Ich war rechtskräftig der Vater, als das Kind 14 Monate alt war und zahle seither KU, auch rückwirkenden KU seit Geburt bis April 2003 an den LG, danach an die KM und im September 2003 7.700 € Betreuungsunterhalt für die KM. Die KM lebte angeblich bis mindestens Januar 2004 mit ihrem LG zusammen. Der Umgang mit dem Kind wird mir seit der Geburt verweigert.

Ich hatte ein Umgangsverfahren eingeleitet. Im Januar 2004 gab es einen Gerichtsbeschluss über eine Umgangsanbahnung und danach eine Umgangsregelung. Gegen den Gerichtsbeschluss hatte die KM beim OLG Karlsruhe Beschwerde eingelegt und Antrag auf PKH gestellt. Die PKH wurde im März 2004 abgelehnt die Beschwerde wurde immer wieder von der Gegenseite verschoben dann aber im Juni 2006 abschließend verhandelt mit gleichem Ergebnis wie in der ersten Instanz.

Ein Unterhaltsverfahren mit der KM war Juni 2004, ich sollte noch ca. 10.000 € bis Januar 2005 zahlen. Gegen diesen Beschluss legte ich beim OLG Beschwerde ein vor allem weil ich nicht für Betreuungsunterhalt in dieser Höhe leistungsfähig war. Das OLG blieb bestätigte im November 2005 das Urteil der ersten Instanz.

Der LG versuchte mich im März 2004 um „Betreuungsunterhalt“, Erstausstattung und Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 4.000 € anzugehen und hatte ein Verfahren eingeleitet um ca. 1.200 €. Ergebnis war, dass ich noch knapp 800 € für seine Anwaltskosten für die Vaterschaftsanfechtung an ihn zu zahlen hatte.

Ich hatte mir dann 2006 nach erfolgloser Umgangsanbahnung überlegt mit dem Umgang abzuwarten bis meine Tochter groß genug ist (ich dachte ca. 11 - 12 Jahre), daß ich mit Ihr selbst den Umgang vereinbaren kann.

Ende 2010 ging ein Schreiben der KM ein. Sie brauchte 3.500 € und schlug vor, diese mit dem KU zu verrechnen. Ich antworte in einem Brief, daß ich Ihr nicht in der von Ihr gewünschten Form helfen könne und erkundigte mich nach meiner Tochter. Ich dachte, das wäre eine echte Gelegenheit Kontakt zu Ihr aufzunehmen. Ich erhielt auf den Brief keine Antwort.

Im Mai 2013 versuchte ich über das Jugendamt wieder eine Umgangsanbahnung. Die KM gab an, daß meine Tochter bisher den „ehemaligen“ LG als ihren Vater kennt und sie psychologische Hilfe bei der Erziehungsberatungsstelle bräuchte um ihr die Wahrheit beizubringen. Dann erfuhr ich vom Jugendamt, daß die KM die Umgangsanbahnung abgebrochen hat. Gleichzeitig verlangte die KM von mir per RAin eine Verdienstauskunft wegen höherem KU (ich zahle KU nach Stufe 6 DT). Ich forderte über die Rain einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse meiner Tochter und weiterhin, daß die KM die Umgangsanbahnung wieder aufnimmt.

Ich selbst bin verheiratet, habe noch zwei Kinder (17+25).

Jetzt zu meinen Fragen: wie mache ich bezüglich Umgang sinnvoll weiter (wenn von der anderen Seite nichts zurückkommt, wovon ich ausgehe)?

An welches Gericht wende ich mich, Amtsgericht oder OLG (vom OLG war ja der letzte Beschluß)?

Ist das http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsverweigerung

"Einer Umgangsverweigerung trotz anderslautender richterlicher Entscheidung können Familiengerichte etwa durch Ausgestaltung des Umgangsrechtes gemeinsam mit der Jugendhilfe, durch Anordnung von betreutem Umgang oder durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers entgegenwirken."

mit dem Verfahrenspfleger bzw. der Jugendhilfe ein guter Weg?



Gruß
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Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 21-09-2013, 17:12
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Jessy - 21-09-2013, 18:42
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 20-11-2013, 18:00
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von p__ - 20-11-2013, 18:07
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Jessy - 20-11-2013, 18:25
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 20-11-2013, 18:42
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Jessy - 20-11-2013, 18:56
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 20-11-2013, 20:53
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Jessy - 20-11-2013, 20:59
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 20-11-2013, 22:37
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Jessy - 21-11-2013, 11:46
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 22-11-2013, 11:30
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 10-06-2014, 20:17
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Austriake - 10-06-2014, 20:44
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 10-06-2014, 21:00
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Austriake - 11-06-2014, 16:42
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 11-06-2014, 21:03
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Austriake - 12-06-2014, 08:13
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 12-06-2014, 13:40
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 15-11-2014, 11:43
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von Skipper - 15-11-2014, 12:05
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von p__ - 15-11-2014, 12:06
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 15-11-2014, 19:50
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 16-11-2014, 09:52
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von blue - 16-11-2014, 19:23
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von p__ - 15-11-2014, 20:02
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 15-11-2014, 20:13
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von p__ - 15-11-2014, 20:19
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 15-11-2014, 20:38
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von chuloralf - 16-11-2014, 15:54
RE: Krasse Umgangsverweigerung - von p__ - 16-11-2014, 19:41

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