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Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt
#1
Hallo Gemeinde,

kann mir vielleicht jemand eine Antwort auf folgendes Problem geben. Vielleicht hatte ja auch schon jemnand damit zu tun.

Ich werde seid 21 Monaten mit der Original Vollsteckungsurkunde durch die RAin der KM gepfändet per GV.

Ironischersweise fordert jetzt die UHV den GV auf die die Urkunde zur Umschreibung des Titels an das Jugendamt zu senden.

Der GV hat das verneint mit der Begründung das eine laufende Pfändung im gange ist und die Kindesmutter im Besitz des Originaltitels ist.

Es wird aber UHV seid 24 Monaten bezahlt nach altem Titel wo drinnen steht: Kann nicht mehr mit befreinder Wirkung an das Kind unterhalt zahlen...

Wie kann es sein das ich gepfändet werde und gleichzeitig UHV bezahlt wird.

Leider reagiert das Jugendamt nicht auf meine Fragen...Angry

Vielleich habt ihr eine Ideee !

Vielen Dank

Schönen Sonntag

Arminius
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Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt - von Arminius - 06-10-2013, 14:10

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