Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt
#15
(09-10-2013, 00:07)DerArsch schrieb: Kann mich mal jemand zur Situation aufklären?

Es gibt also ein Unterhaltsvorschusstitel beim JA und einen KU-Titel bei der KM? Und aus dem KU-Titel der KM wird gepfändet?

Und Dir wird der volle KU aus dem KU-Titel gepfändet an die KM und das JA will jetzt ZUSÄTZLICH den Unterhaltsvorschuss bei dir pfänden, weil dieser an die KM gezahlt wird?

Sehe ich das richtig?

Nein, nur die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und dem neuen titulierten Titel.

Das Ja hat nur nicht den neuen Titel (ca.seid 1,5 Jahren nicht). Die bezahlen immernoch nach dem alten Titel.

Der GV pfändet mit dem neuen Titel (ohne eine Teilabtretung f. das Ja) allerdings nur die Differenz.

Es muss ja auch was für das JA im Titel stehen (Teilabtretung).

Deshalb auch die bitte des JA an den GV die Urkunde zur Umschreibung zu Überlassen.

Hat der GV aber abgelehnt

Mit der Erstellung des neuen Titels wurde der alte Titel ja ausser Kraft gesetzt.

Aber wie Iglu schon geschrieben hat wird das schon i.O. gehen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt - von Arminius - 09-10-2013, 01:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste