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richtiger Umgang mit JA
#35
Damit ist genau das eingetreten, was du vermeiden wolltest. Do wolltest das selbst regeln/steuern. Das ist ab jetzt vorbei, weil deine Ansprechpartner in der Verwaltung sitzen und die mit Zahlenspielen besser geübt sind als du.

Die Rechnung für dich wird jetzt einfacher: Du rechnest dein Durchschnittsnetto aus, danach ziehst du Werbungskosten (im sogenannten angemessenen Rahmen) ab, denn eine Altersvorsorge hast du sicher nicht.
Dann nimmst du die Differenz zum Selbstbehalt und darum dürfen sich die Ämter dann streiten.

Wenn du jetzt schon eine Gehaltsabtretung hast, musst du auch gleich sagen, dass es 2 Kiddies gibt, bei verschiedenen Ämtern.

Wegen §170Stgb kann "man" dich nicht verklagen, sondern die beteiligten Behörden, Muddis können dich anzeigen. Danach muss der Staatsanwalt ermitteln und je nach Ausgang seiner Ermittlungen und ggf. deiner Reaktion darauf wird er dann evtl. klagen oder die Angelegenheit mit oder ohne Auflagen einstellen.
Wenn du 40Std./Woche arbeitest und das typische Gehalt eines Berufsanfängers beziehst, wird aus der Klage nichts werden.

Wenn du jetzt allerdings auf die Idee kommen solltest z.B. zu studieren, also mutwillig dein Einkommen zu senken, solltest du damit rechnen, dass irgendein Gericht deinen Unterhalt fiktiv festsetzt und somit Schulden auflaufen.

Ab dann rückt auch das Problem mit dem §170 etwas näher.

Ab jetzt weißt du eins: Du kannst nicht mehr gewinnen, deine Aussicht auf ein "normales" Leben, wie deine Kumpels etc. ist jetzt zugebaut worden.
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richtiger Umgang mit JA - von Raasclaat - 16-10-2013, 12:13
RE: richtiger Umgang mit JA - von Jessy - 16-10-2013, 12:32
RE: richtiger Umgang mit JA - von Bügeleisen - 16-10-2013, 18:05
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