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Anspruch auf Pflichtverteidiger im STGB 170
#19
(28-10-2013, 00:51)Petrus schrieb: Das ist klar - Verlust eines Arbeitsplazes hat nicht mir Berufsverbot zu tun. Beim Berufsverbot verliert man alle Arbeitsplätze.
Nein! Ein Berufsverbot ist etwas anderes, als der Verlust aller oder eines Arbeitsplatzes.
Bei einem Berufsverbot wird Dir untersagt, einen oder mehrere bestimmte Berufe auszuüben.
Das gibt es häufig in der Lebensmittelbranche. Wer z. Bsp. ständig gegen Hygienevorschriften verstößt, der wird Schwierigkeiten bekommen, als Bäcker, Gastwirt oder Metzger eine GewerbeZulassung zu bekommen, wenn ihm solche Berufe auszuüben verboten ist.
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