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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#7
Im Nachhinein akzeptiert das JA aber selten, dass man nicht fähig gewesen wäre, den UH zu zahlen. Normalerweise muss und sollte man das nachweisen, sobald der erste Brief von denen kommt - dann laufen schließlich auch gar nicht erst Schulden auf, wenn die Leistungsunfähigkeit festgestellt und akzeptiert wurde.
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RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Jessy - 27-10-2013, 18:35
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

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