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Kosten des Verfahrens
#4
(31-10-2013, 15:08)Jessy schrieb: Danke. Kannst du mir bitte noch grob sagen, wie du auf die Zahlen kommst?

Bei einem Streitwert von 3000€ beträgt eine Gerichtsgebühr 81 € und eine Anwaltsgebühr 201 €. Bei einem Berufungsverfahren (ich bin jetzt grob davon ausgegangen, dass die Gebühren bei Beschwerde und Berufung analog gelten) fallen eine vierfache Gerichtsgebühr und eine 2,8-fache Anwaltsgebühr (Anwaltsgebühr natürlich plus MwSt) an.
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Kosten des Verfahrens - von Jessy - 31-10-2013, 14:10
RE: Kosten des Verfahrens - von Theo - 31-10-2013, 14:59
RE: Kosten des Verfahrens - von Jessy - 31-10-2013, 15:08
RE: Kosten des Verfahrens - von Theo - 31-10-2013, 15:42
RE: Kosten des Verfahrens - von p__ - 31-10-2013, 19:45

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