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Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern?
#7
(20-11-2013, 13:21)resistance01 schrieb: Die Dame vom JA kritisierte darauf hin, mir ginge es gar nicht um das Kind; ich wolle vielmehr mit erpresserischen Methoden unrealistische Umgangsforderungen durchsetzen. Wink
Solange du dich auf diesem Parkett bewegst, wirst du dir immer solchen Unsinn anhören müssen.

Bereite doch auf dieser Grundlage einfach eine Klage vor. Erkläre, dass Einigungsversuche bei JA gescheitert sind.
(20-11-2013, 13:21)resistance01 schrieb: ... ursprünglichen Regelung (alle 2 Wochen Fr. Nachmittag bis Di. Morgen)

vorgeschlagene fixe Regelung (2014: 1. Hälfte Sommerferien bei ihr, 2. bei mir, 2015: umgekehrt usw.)

Den Klage-Entwurf nimmst du zum nächsten Gespräch mit. Gleichzeitig hast du entsprechende Elternvereinbarung und bittest um Unterschrift. Punkt. Fertig.

Vielleicht so:

Wir, .... und ... sind uns einig:

1. Das Kind NAME hält sich von jedem Freitag der ungeraden Kalenderwoche bis zum darauffolgenden Dienstag früh beim Vater in dessen Haushalt auf. Diese Regelung beginnt am XX.XX.2013.

2. Das Kind NAME hält sich in jeder geraden Kalenderwoche von Mittwoch auf Donnerstag beim Vater auf.

3. Die Obhut wechselt an jedem Übergabetag um 11 Uhr auf den Elternteil, bei dem es die nächste Nacht verbringt. Die Eltern sind sich einig dass die üblichen Schul-, Kita-, Hortzeiten eingehalten werden.

4. In geraden Kalenderjahren verbringt das Kind NAME die 1. Hälfte der Sommer- und Weihnachtsferien und die 2. Hälfte der Winter-, Oster- und Herbstferien bei der Mutter und die andere Hälfte beim Vater. In ungeraden Kalenderjahren umgekehrt. Ferien beginnen mit Schulschluss am letzten Schultag und enden am Tag vor dem 1. Schultag.

5. Änderungen dieser Regelungen erfolgen nur einvernehmlich. Vor gerichtlichen Schritten verpflichten sich die Eltern geeingete Beratung in Anspruch zu nehmen.


Falls du strikte hälftige Betreuung vereinbaren willst, dann fasse einfach Punkt 1. + 2. zusammen: hält sich in der geraden Kalenderwoche von Montag bis Sonntag bei ....

Punkt 3. ist enorm wichtig. Damit ist klar, wer bei Hitzfrei, Schulausfall einzuspringen hat und falls irgendwann bei einem der Eltern ALGII-Bezug eine Rolle spielt, dann ist klar geregelt, wie die 12-Stunden-Regel anzuwenden ist und es ist fair gegenüber beiden Eltern. .
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 20-11-2013, 14:44
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von sorglos - 20-11-2013, 15:37
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 22-11-2013, 16:40

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