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Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens?
#3
(25-11-2013, 13:13)Dessy schrieb: Meines Wissens nach ist eine Auskunft nur alle 2 Jahre Pflicht, es sei denn das JA hat einen Beweis dafür, dass sich die Einkünfte um mind. 10 % erhöht haben.

Einzeiler (!!!) an das JA, daß Du Deiner Verpflichtung zur Auskunftserteilung erst am xx.xx.2013 nachgekommen bist und deshalb kein Grund für eine erneute Auskunft besteht.

Fertig.

Laß Dich nicht von diesen Knalltüten irre machen!

Simon II
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RE: Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens? - von Simon ii - 25-11-2013, 13:54

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