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Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens?
#4
Wenn du bereits eine Anwältin / einen Anwalt hast, dann sollte der in der Lage sein, die Sache richtig einzuschätzen.

Zunächst würde ich mit einem Einzeiler antworten, dass der Zweijahreszeitraum noch nicht vorbei ist, und deshalb die nächste Auskunft nicht vor Ablauf des Zeitraums erteilt wird.

Möglicherweise bremst das den Elan des Schreibtischtäters erheblich.

Wenn dann der nächste Brief kommt, wo auf die Veränderung des Einkommens hingewiesen wird, kannst du dann schreiben, dass sich das Einkommen nicht wesentlich verändert hat und es deshalb weiterhin keine Auskunft gibt. Beim nächsten Brief kann man sich dann darauf hinweisen, die Anhaltspunkte für eine erhebliche Einkommensänderung zu nennen...
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RE: Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens? - von MitGlied - 25-11-2013, 14:10

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