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Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens?
#8
(25-11-2013, 13:13)Dessy schrieb: Meines Wissens nach ist eine Auskunft nur alle 2 Jahre Pflicht, es sei denn das JA hat einen Beweis dafür, dass sich die Einkünfte um mind. 10 % erhöht haben.

Du bist alle 2 Jahre auf Aufforderung zur Auskunft verpflichtet.
Ansonsten:
Zitat:§ 1605 Auskunftspflicht

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Glaubhaftmachung ist weniger als ein Beweis, aber mehr als eine bloße Behauptung. Wenn Du bspw. nachweislich plötzlich einen Haufen Luxusgüter angeschafft hättest, bestünde begründeter Verdacht, dass sich Dein Einkommen verändert hat, ohne dass dies im strengen Sinne durch jenes bewiesen wäre. So verstehe ich das zumindest.
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RE: Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens? - von resistance01 - 25-11-2013, 15:41

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