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Koalitionsvertrag und Aktive Väter
#8
(29-11-2013, 12:48)Sixteen Tons schrieb: Der Wohnraummehrbedarf ist aber davon losgelöst. Das ist
eine Anspruch des umgangsberechtigte Elternteils während
der anteilige Regelbedarf ein Anspruch des Kindes ist.

Dann müsste man also sein Einkommen um die Höhe des anteiligen Regelbedarfes kürzen und es als Betreuungsgeld oder so deklarieren.
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Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von borni - 28-11-2013, 18:19
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Nappo - 28-11-2013, 19:00
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von bubi - 30-11-2013, 00:00
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 05-12-2013, 10:19
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 05-12-2013, 11:26
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 05-12-2013, 16:00
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 06-12-2013, 00:24
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von the notorious iglu - 15-07-2014, 10:40
Neue Regeln Hartz4 ??? - von michxo - 02-07-2014, 14:36

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