02-07-2014, 17:30
(02-07-2014, 15:42)raid schrieb: Ansonsten könnte es dann auch noch heißen, dass der Vater eigentlich gar keine größere Wohnung benötigt, weil er könnte ja den Umgang in den Räumlichkeiten der Kindesmutter wahrnehmen.
Solche Vorschläge bringend die doch heute schon allen
Ernstes in den Amtsstuben.
Der BGH hat erst im März d. J. wieder so ein schönes Urteil gefällt,
bei dem der Vater die Kinder in dem Wohnraum stapeln soll, die er sich für 360 Euro aus seinem Selbstbehalt eben leisten kann.
Das Urteil hat man in einem juristischen Verlag sogleich in den Zusammenhang mit Wohnraumbedarf bei Umgangswahrnehmung im Leistungsbezug gebracht. Also wie geht es dann demnächst zu?
Der BGH sagt nein, das BSG ja wenn... und was wird das BVerfG sagen...in ein paar Jahren?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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