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Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar!
#6
Ganz spannend finde ich dabei auch die Frage, was passiert wenn der Unterhaltsberechtigte mit dem eingetriebenen Geld durch brennt?

Schließlich hat er ja schon den Vorschuss erhalten und deswegen schuldet man ihm doch nichts.
Und kann man dann die Vorschusskasse wegen Veruntreuung von Staatsknete an den Baum nageln?
Schließlich haben die ihre Forderung und damit das Geld des Staates verschenkt.

Kann man ja auch mal den Bundesrechnungshof fragen, wie die sowas finden, wenn der Berechtigte zweimal Geld bekommt.
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RE: Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar! - von beppo - 07-12-2013, 12:57

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