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Chancen Mangelfallberechnung
#1
Hi zusammen!

Bräuchte mal Einschätzungen, ob eine UH-Abänderungsklage zwecks Mangelfallberechnung erfolgreich sein könnte.

Daten:
- Nettoeinkommen des (demnächst) voll berufstätigen UH- Pflichtigen (nicht bereinigt, aber das würde keinen großen Unterschied machen, denke ich) sind ca. 1500 € monatlich; keine weiteren Zulagen, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Überstunden oder dergleichen. Kein Firmenwagen oder anderer geldwerter Vorteil. Angestellt ist er in der UG seiner Ehefrau.
- 4 unterhaltsberechtigte Kinder, davon eines im eigenen Haushalt. Alle Kinder noch unter sechs Jahren, eines steigt aber nächstes Jahr in die höhere Stufe auf.
- Pflichtiger ist wieder verheiratet, Ehefrau verdient mittel bis gut.
- Pflichtiger befindet sich noch die nächsten Jahre in der Privatinso.
- Umgang mit allen Kindern besteht, bzw. ist angestrebt, Umgangskosten belaufen sich auf ca. 50 - 150 € monatlich.

So wie ich das sehe, läge die Verteilungsmasse worst case bei 500 €, macht also 125 Euro pro Kindernase.
Bisher bestehen für die drei nicht im Haushalt lebenden Kinder Titel über Mindest-UH (sprich 225 € pro Kind).

Was denkt ihr, wie stehen die Chancen, mit dieser Berechnung durchzukommen?!

Noch ein paar Hintergrundinfos:
Der Pflichtige ist Mitte 40. Er hat nach dem Abitur keine weitere schulische oder sonstige Ausbildung abgeschlossen (keine Lehre, kein abgeschlossenes Studium). In den letzten Jahren hat er meistens entweder nichts verdient oder sehr gut (ca. 2500 € netto), war sowohl selbständig als auch angestellt tätig. Tätig war er immer im Vertrieb, gelegentlich auch in der Unternehmensberatung. Eine langfristige Stelle hatte er eigentlich nie inne (alle Jobs weniger drei Jahre). Inzwischen sind die guten Jobangebote mau geworden, was sich aus folgenden Faktoren zusammensetzt:
Der Pflichtige wird nicht jünger, er ist prinzipiell ungelernt, wenn auch mit viel Berufserfahrung, hat keine relevanten Weiterbildungen, befindet sich in der Privatinso. Damit scheiden viele bisherige Tätigkeitsfelder aus (Geschäftsführer, Vertriebsleiter); die Chancen nochmal einen sehr gut bezahlten Job zu finden sind gleich Null. Zudem war der Pflichtige jüngst seit geraumer Zeit arbeitlos, bzw. im Anschluss krankgeschrieben (insgesamt nun bald zwei Jahre). Er hat zwei kaputte Knie, was langfristig zudem die bisherige Tätigkeit im Vertrieb (viel Autofahren) unmöglich machen wird.

Wird da trotzdem ggf. ein Richter sagen: "Hey, Sie haben ja früher auch (hin und wieder) gut verdient, suchen Sie sich gefälligst wieder einen vergleichbar guten Job!"?

Wie wird sich die Ehe möglicherweise auf die Mangelfallberechnung auswirken, Stichwort Eigenbedarf? Ehefrau arbeitet wie gesagt auch und verdient nicht soooo schlecht, ist aber eben auch noch ein Kind zu Hause; alles in allem reicht es also bei weitem nicht, den Mindest-UH für die anderen drei Kinder noch mitzutragen. Immerhin verblieben dem Pflichtigen bei 1500 € und Mindest-UH für alle Kinder (das im Haushalt befindliche mal zwecks Gleichberechtigung mitgerechnet, lebt ja auch nicht von Luft und Liebe) gerade mal 600 € zum Leben.

Wird das im Haushalt lebende Kind gleichrangig zu den anderen Kindern berücksichtigt?
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Nachrichten in diesem Thema
Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 16:14
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 17:07
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Theo - 03-12-2013, 21:57
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 03-12-2013, 22:35
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von p__ - 03-12-2013, 23:02
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 04-12-2013, 10:53
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 04-12-2013, 21:10

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