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Chancen Mangelfallberechnung
#7
(03-12-2013, 16:14)Jessy schrieb: Wird da trotzdem ggf. ein Richter sagen: "Hey, Sie haben ja früher auch (hin und wieder) gut verdient, suchen Sie sich gefälligst wieder einen vergleichbar guten Job!"?

Eher so: "Ich sehe, sie haben immer wieder gut verdient. Wo sind denn ihre Nachweise, dass es ihnen unmöglich war, wieder eine besser bezahlte Stelle zu bekommen wie sie es öfters hatten? Im Kündigen und Gekündigt werden sind sie ja ganz gut wie ich sehe, da können sie doch auch bei der Jobsuche gut sein. Sie sind unterhaltspflichtig für vier Kinder, da teilt man auch das letzte Hemd mit den Kindern und bemüht sich entsprechend, sie zu ernähren. Was haben sie da vorzuweisen? Sie können sich doch nicht einfach vor den Kinder verweigern."

Und: "Ihre neue Frau verdient ja nicht schlecht und deckt offenbar ihren eigenen und den Unterhalt des gemeinsamen Kindes. Mietfrei wohnen sie auch. Da müssen sie ihr eigenes Einkommen mit den drei anderen Kindern teilen. Das macht dann 225+225+222 = 722 EUR, die sie locker leisten können."
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Nachrichten in diesem Thema
Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 16:14
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 17:07
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Theo - 03-12-2013, 21:57
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 03-12-2013, 22:35
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von p__ - 03-12-2013, 23:02
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 04-12-2013, 10:53
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 04-12-2013, 21:10

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