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Klageentwurf Umgangsregelung
#7
Einige Änderungsvorschläge:
  • (12-12-2013, 21:24)p schrieb: FGG gibts nicht mehr, ist in FamFG aufgegangen.


  • Umgangsrecht ist vor allem Recht des Kindes
    Zitat:1. Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers
    Besser: Zur Ausübung des Umgangsrechts des gemeinsamen Kindes - immer aus der Sicht des Kindes schreiben

  • Den kompletten Absatz zum Schulweg und den Schulsachen würde ich streichen - je kürzer ein Antrag, desto besser. Richter sind faul - ewig lange Texte mögen die nicht. Solche Details kannst du im Verfahren klären, falls der Richter da Klärungsbedarf hat.

  • Nochmal FGG - gibt's nicht mehr. Für Ordnungsmittel ist jetzt §89 FamFG zuständig. Daher besser:
    Zitat:Für den Fall, dass die Mutter ihren Verpflichtungen nicht nach­ kommt, wird ihr gemäß §89 FamFG ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000,00 EUR für jeden einzelnen Fall der Festsetzung, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
    Und diesen Absatz würde ich als letzten Punkt, quasi für die gesamten vorherigen Regelungen, aufnehmen - nicht für jeden Punkt einzeln.

  • Willst du dein Kind tatsächlich zu den Feiertagen "nur" anrufen? Warum nicht eine Regelung wie von @jessy und @netlover vorgeschlagen? Beispiel:
    Zitat:In den geraden Kalenderjahren verbringt das Kind Ostern und Silvester/Neujahr bei seinem Vater, Pfingsten und Weihnachten bei seiner Mutter. In den ungeraden Kalenderjahren umgekehrt.

  • Hinweis von @SimonII ist wichtig! Keine Interpretationsmöglichkeiten zulassen!
    Zitat:Die Schulferien beginnen jeweils am nächsten Kalendertag nach dem letzten offiziellem Schultag und enden am letzten Kalendertag vor dem ersten offiziellem Schultag.

  • wie @netlover schrieb, ist die Passage Wechselmodell fehl am Platze. Entweder Du willst das Wechselmodell - dann beantrage es auch. Oder du lässt es. Der Vorteil bei der Beantragung des Wechselmodells ist klar: Entweder du gerätst an einen guten Richter, der das Wechselmodell auch gegen den Willen der Mutter durchsetzt - dann ist alles in Butter. Oder (der weitaus wahrscheinlichere Fall), das Wechselmodell wird nicht beschlossen - dann hast du wenigstens Verhandlungsmasse für die Verhandlung. Zum Beispiel: Ok, ich verzichte auf das Wechselmodell, bestehe aber auf den Feiertagen... Ich hoffe es ist verständlich, was ich meine.

  • Bin mir nicht ganz sicher, was sagen denn die anderen dazu? Ist es nicht besser, Umgangsantrag und Sorgerechtsantrag (hier Gesundheitsfürsorge) getrennt von einander zu beantragen?



Soweit erstmal von mir. Blush
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Nachrichten in diesem Thema
Klageentwurf Umgangsregelung - von resistance01 - 12-12-2013, 19:51
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von Simon ii - 12-12-2013, 19:58
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von Jessy - 12-12-2013, 20:03
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von netlover - 12-12-2013, 20:52
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von p__ - 12-12-2013, 21:24
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von mischka - 13-12-2013, 11:04
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von Skipper - 13-12-2013, 13:12
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von Skipper - 18-12-2013, 18:11
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von Simon ii - 18-12-2013, 18:37
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von Skipper - 18-12-2013, 19:57
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von blue - 18-12-2013, 23:29
RE: Klageentwurf Umgangsregelung - von Skipper - 18-12-2013, 20:19

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