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Eine kleine (Real)-Satire
#2
Die „hartnäckigen Erzeuger“, Väter-Vereine und andere reaktionäre Gruppierungen:

Leider gibt es die so genannten „modernen Erzeuger“, die an dieser Stelle noch nicht erkannt haben, dass Schluss für sie ist.

Diese Typen bezeichnen sich ernsthaft als „Vater“ und wollen für die 20 Minuten Vergnügen mit Ihnen plus kleiner Beigabe tatsächlich der Vater Ihres Kindes sein.

Auch das ist kein Problem. Ist das Kind erst mal bei Ihnen, nimmt es ihnen niemand mehr weg. „Das ist sicher!“

Sie brauchen in ihrem Vorgehen jetzt nicht mehr vorsichtig zu sein und können sich Nachhaltig für die zur Erzeugung mit dem Erzeuger verbrachte Zeit an ihm Rächen.

Sollte er ein kinderlieber Erzeuger sein und Ihr Kind sehen bzw. sogar Vater sein wollen, können Sie ihn durch Entzug des Kindes über große Entfernung und Umgangsverbot ausreichend leiden lassen.

Sollte der Trottel den Kontakt zu ihrem Kind wünschen, reagieren Sie einfach nicht darauf, gehen Sie nicht ans Telefon, beantworteten Sie keine an Sie gerichtete Schreiben. Wie gesagt, auch wenn Sie es an dieser Stelle immer noch nicht glauben, Sie können machen was Sie wollen.

Es ist jetzt alles erlaubt ohne Konsequenzen für Sie und ihr Kind!

Einige Beispiele seien hier genannt:
· Vorwurf des sexuellen Missbrauchs (auch bei Babys kein Problem)
· Vergewaltigung und körperliche Gewalt in der Beziehung
· Alkohol- und Drogenmissbrauch
· Persönlichkeitsstörungen des Erzeugers
· usw.

Gibt der Erzeuger an dieser Stelle immer noch nicht auf mit dem Schwachsinn Vater Ihres Kindes sein zu wollen, suchen Sie sich einen Anwalt und beauftragen diesen mit der vollständigen Entsorgung des Erzeugers. Bei geringen Einkünften übernimmt der Staat gerne die Kosten ihres Anwalts (Prozesskostenbeihilfe).

Warten Sie auf eine Klage des Erzeugers auf Umgang mit dem Kind vor dem Familiengericht.

Wichtig: Keinen Umgang vorher zu lassen !!!!.

Dieses können Sie ja begründen Gewalt, Alkohol, usw.

Die Aussichten sind gut, die meisten unbelehrbaren Erzeuger geben an dieser Stelle auf und brechen den Kontakt zu ihrem Kind ab und das auf Lebenszeit.

Die gute Nachricht:
Laut einer Studie, haben nach einem Jahr 50 % der Erzeuger keinen Kontakt mehr zum erzeugten Kind und nach 5 Jahren sind es nur noch 20%. Also, „Glück auf“

Sollte trotz allem, der Erzeuger Zugang zu Ihrem Kind erhalten, bestehen Sie auf so wenig Umgang wie möglich. Zum Wohle Ihres Kindes und aus berechtigter Sorge nur Kontakt für zwei Stunden unter Aufsicht (Betreuter Umgang).
Durch diese Demütigung verzichten die meisten Erzeuger auf den Umgang, da dieser sich bei z.B. 600 km Entfernung zum Kinde und hohen Kosten auch nicht lohnt.

Sollte es tatsächlich zu mehr Umgang zwischen dem Erzeuger und ihrem Kind kommen, befürworten Sie diesen zum Schein und boykottieren diesen im Stillen an jeder Stelle.

Auch hier, wie in der Vergangenheit, sind wieder alle Lügen und Falschbehauptungen erlaubt.

Niemand wird diese hinterfragen oder Sie in Ihrem Verhalten kritisieren.

Zum Beispiel können Sie unter Zeugen einen Rückgabetermin Ihres Kindes nach dem Umgang vereinbaren. Rufen den Erzeuger später an und sagen ihm, er könne das Kind zwei Stunden später zurückbringen. Dann rufen Sie möglichst ganz verzweifelt die Polizei an und teilen mit, dass ihr Kind nicht wie vereinbart zurückgebracht wurde und Sie sich berechtigte Sorgen hinsichtlich einer Kindesentführung machen. Melden Sie dieses auch sofort dem Jugendamt und ihrem Anwalt.

Sollte, wie schon oft geschehen, ein Erzeuger der Meinung sein, auch er könne Ihr Kind einfach so von Ihnen entfernen und in seine Wohnung mitnehmen. Kein Problem! Im umgekehrten Fall zu Ihrem ist dieses eine „Kindesentführung“ uns wird auch mit Haft bestraft.

Etwas besseres kann Ihnen gar nicht passieren, zeigen Sie den Erzeuger sofort wegen Kindesentführung an und erklären, dass sie sich große Sorgen machen, er würde dem Kind etwas antun, er habe schon in Ihrer Gegenwart des Öfteren davon gesprochen.
Die Polizei, Ihr Freund und Helfer, wird sofort ihr Kind zurückbringen, den Erzeuger strafrechtlich Verfolgen und schon ist aus einem Erzeuger ein Verbrecher geworden und Sie sind diesen auf Dauer los.

Sie könne so viel Glück nicht fassen, wo der Erzeuger doch nichts anderes als Sie zuvor getan hat.
Doch, seien Sie ganz beruhigt, genauso verhält es sich.

Sollte der Umgang entgegen aller Erfahrung weiterhin stattfinden ist auch das kein wirkliches Problem

Sie haben ihr Kind schon im Säuglingsalter erfolgreich vom Erzeuger entfernt. Wie einfach das ist, konnten Sie selbst nicht fassen.

Nun werden sie das Kind gegen diesen Aufhetzen, das Kind hat zu Ihnen eine starke Bindung und wird Ihnen alles glauben. Auch hier sind wieder alle Lügen erlaubt. Sagen Sie dem Kind, der Vater wolle es ja gar nicht sehen, er liebt es nicht, hat Sie und das Kind wegen einer anderen Frau verlassen usw.
Planen Sie an Umgangsterminen schöne Dinge mit ihrem Kind auf die es sich freut, die dann leider wegen des Erzeugerumgangs nicht stattfinden können, usw.

Gibt der Erzeuger nun endlich auf, lassen Sie auf Grund der entstehenden Entfremdung zum Kind nie wieder Umgang zu diesem zu.

Die Gerichte, das Jugendamt aber auch ihre Freude und Familie helfen Ihnen bereitwillig dabei.

Denken sie stets daran, dass Sie das Opfer sind und der Erzeuger der Täter. Diese Sichtweise ist in unserer Gesellschaft und Kultur tief verankert und unwiderruflich.
Jeder wird sie als Opfer sehen und als solches unterstützen.

Wenn sie über einen längeren Zeitraum Ihre Lügen verbreitet haben und sie Ihre Rolle ernsthaft ausführen glauben Sie selbst an das von Ihnen Vorgebrachte.

Sollten Sie trotz allem noch an einem Mann gefallen finden oder diesen für sich benutzen wollen, suchen Sie sich einen Vaterersatz für ihr Kind, dieser hat, wie der Erzeuger, keinerlei Rechte auf Ihr Kind, kann aber durchaus zeitlich begrenzt von Nutzen sein.

Das „Wohl des Kindes steht an erster Stelle“ und das Wohl des Kindes sind nur „Sie“!

Als weiteren Trost können wie Ihnen versichern, dass bei guter Anwendung und Beachtung unserer Ratschläge durchaus auch einige Erzeuger den Freitod wählen oder in Alkohol- und Drogenmissbrauch abrutschen.

Finanziell haben sie hoffentlich das für Sie maximal Erreichbare aus dem Erzeuger herausgeholt, so dass zu hoffen ist, dass dieser auch finanziell am Ende ist.

Zudem haben sie durch geschicktes Vorgehen seinen Freundeskreis ruiniert, welcher wünschenswerterweise jetzt zu ihrem gehört.

Sollten sie sich am Leid des Erzeugers berechtigterweise erfreuen, empfehlen wie Ihnen, doch ein wenig Umgang zu ihrem Kind zuzulassen und den Kontakt für ein paar Stunden unter Aufsicht zu gestatten, so können sich noch über Jahre am Leid und Elend dieser Person erfreuen.

Alles hier beschriebene, lässt sich, bei mehrfachem Kinderwunsch problemlos wiederholen. Aus der erhaltenen Routine ist dieses jetzt ein Kinderspiel für sie.

Wichtig: Sollte sich herausstellen, dass ihr Kind an einer schweren Krankheit leidet , welche einen hohen Betreuungsaufwand und hohe Kosten für sie darstellen, geben sie dem Erzeuger das Kind mit allen Rechten und verzichten sie auf eine gemeinsame Sorge. Nimmt der Erzeuger das Kind nicht zu sich, geben sie es zur Adoption frei oder schmeißen sie es in eine Babyklappe.
Auch das ist vollkommen legal und sie müssen nichts befürchten.

Suchen sie sich nach erfolgreicher Entsorgung ihres unvollkommenen Kindes einen neuen Erzeuger und versuchen ihr Glück von vorne.

Wir hoffen ihnen mit dieser kleinen Handlungsanweisung zu einer erfolgreichen Mutterschaft verholfen zu haben und verbleiben,

mit freundlichen Grüßen

Ihr Beraterteam
i. A. …….

Wir bedanken uns auch bei unseren Partnern fürd undie fachliche rechliche Beratung:
u.a. Jugendamt, Verein der Richter und Anwälte, Verein der allein erziehenden Mütter und (leider auch) Väter, Gleichstellungsbeauftragte der Länder, Rat der Frauen, SPD, CDU, Grüne, FDP, Die Linke, CSU, Alice Schwarzer, …
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Eine kleine (Real)-Satire Teil 1 - von 24h/m - 26-12-2013, 17:08
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