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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#35
Sie bekommt ja mindestens H4 + Zuschüsse für Existenzminimum + Unterhalt.
Damit wäre Sie drüber und man könnte den Überschuss einklagen ... ich weis ich weis, ich sollte wieder aufwachen Wink
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von MasterOfDesaster - 08-01-2014, 22:53

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