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Unterhaltsklage bei ALG II
#5
(07-01-2014, 14:55)GeckoMan schrieb: Ehrlich gesagt ist meine größte Angst, daß ich dazu verdonnert werde hier wegzugehen und damit de fakto mein Umgangsrecht einzubüßen.
Zum "Weggehen" kann dich definitiv kein Unterhalts-Gericht verdonnern. Deine Angst ist verständlich, aber unbegründet.

Das ausgeübte Umgangsrecht beschränkt die Erwerbsobliegenheit.

Nimm eher den RA aus JC-Verfahren. Reine Familienanwälte sind für ALGII-/Aufstocker eher gefährlich, weil diese oft keinerlei Ahnung (und kein Verständnis) von den Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Unterhalt-/Familienrecht haben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsklage bei ALG II - von GeckoMan - 07-01-2014, 13:49
RE: Unterhaltsklage bei ALG II - von sorglos - 07-01-2014, 14:51

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