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Unterhaltsklage bei ALG II
#7
(07-01-2014, 17:11)raid schrieb: Mein Anwalt hat zu mir deutlich gesagt, dass Fahrtkosten wegen Umgang auch dann vom Jobcenter übernommen werden müssen, wenn sie 10% der Regelleistung nicht übersteigen.

In welcher Höhe hattest Du dann bisher Unterhalt bezahlt - in Höhe von UVG?

Genau aus diesem Grund wurde abgelehnt, da werde ich mich dann nochmals informieren, ob sich das geändert hat. Hast Du evtl. ne Quelle dafür ?

Ich hab bisher (auch im Job) keinen KU zahlen können. Zur Erklärung:
Ich hab aufgrund schlechter Beschäftigungschancen meinen erlernten Beruf (2 j verkürzte Lehre +10 Jahre Beruf) nach Insolvenz und umfangreichen Einsparungsmaßnahmen meines Lehrbetriebes und AG´s aufgeben müssen. Habe dann eine Umschulung erfolgreich absolviert und auch in dem erlernten Beruf knapp 3 Jahre gearbeitet bis mich erneut die Arbeitslosigkeit erwischte.
In diese knapp 3 Jahre fiel die Trennung etc. aufgrund hoher Fahrtkosten und niedrigem Netto war ich für das JA leistungsunfähig. Ich hab den niedrigen Lohn akzeptiert, da mir die Firma ne Chance gab und mein Chef auch in der schwierigen Zeit (Trennung) hinter mir stand. Danach war ich nochmals über Zeitarbeit 6 Monate beschäftigt, wer die ZA-Löhne kennt, weiß, da da mit KU auch nicht viel geht.
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Unterhaltsklage bei ALG II - von GeckoMan - 07-01-2014, 13:49
RE: Unterhaltsklage bei ALG II - von sorglos - 07-01-2014, 14:51

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