17-01-2014, 11:40
Hallo zusammen,
ich möchte vorneweg sagen, dass mir diese Seite in meiner aktuellen Trennungssituation bislang sehr viel Mut verliehen und Rückhalt gegeben hat. Ohne die Infos und Diskussionen, hätte ich vermutlich den ein oder anderen Fehler gemacht und wäre schlecht dabei weggekommen oder hätte mich nicht getraut meine Rechte begründet vorzutragen. Vielen Dank an alle die dieses Forum mit Leben füllen.
Leider habe ich aber nun ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme und auch nichts aktuelles dazu in den Foren finde.
Ich will den Unterhalt für mein Kind (welches bei der Mutter lebt) titulieren. Ich habe die Vorlage genommen, habe mir angeschaut, was das alles kosten wird und habe mich für den Notar entschieden. Jetzt habe ich bereits 5 oder 6 Notare hinter mir, die mir alle erklären, dass sich die Gebühren vom Streitwert der Ehe bzw vom Jahreswert des Unterhalts ergeben. Die Kosten, die mir genannt werden gehen von 125 bis 250 Euro.
Im FAQ steht, dass Beurkunden nach der Kostenordnung für Notargebühren §55a Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei sind. Allerdings ist die Kostenordnung mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben und mit dem Gerichts und Notarkostengesetz ersetzt worden. Da konnte ich aber keine Kostenbefreiung bislang nicht finden.
Weiß jemand, ob die Kostenfreiheit überhaupt noch gilt? Und wenn ja, welcher Paragraph. Ich will den Notaren immerhin etwas zum Nachschlagen geben, bevor ich mich bei der Notarkammer über den Zustand beschwere.
Vielen Dank im Voraus.
ich möchte vorneweg sagen, dass mir diese Seite in meiner aktuellen Trennungssituation bislang sehr viel Mut verliehen und Rückhalt gegeben hat. Ohne die Infos und Diskussionen, hätte ich vermutlich den ein oder anderen Fehler gemacht und wäre schlecht dabei weggekommen oder hätte mich nicht getraut meine Rechte begründet vorzutragen. Vielen Dank an alle die dieses Forum mit Leben füllen.
Leider habe ich aber nun ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme und auch nichts aktuelles dazu in den Foren finde.
Ich will den Unterhalt für mein Kind (welches bei der Mutter lebt) titulieren. Ich habe die Vorlage genommen, habe mir angeschaut, was das alles kosten wird und habe mich für den Notar entschieden. Jetzt habe ich bereits 5 oder 6 Notare hinter mir, die mir alle erklären, dass sich die Gebühren vom Streitwert der Ehe bzw vom Jahreswert des Unterhalts ergeben. Die Kosten, die mir genannt werden gehen von 125 bis 250 Euro.
Im FAQ steht, dass Beurkunden nach der Kostenordnung für Notargebühren §55a Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei sind. Allerdings ist die Kostenordnung mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben und mit dem Gerichts und Notarkostengesetz ersetzt worden. Da konnte ich aber keine Kostenbefreiung bislang nicht finden.
Weiß jemand, ob die Kostenfreiheit überhaupt noch gilt? Und wenn ja, welcher Paragraph. Ich will den Notaren immerhin etwas zum Nachschlagen geben, bevor ich mich bei der Notarkammer über den Zustand beschwere.
Vielen Dank im Voraus.