28-01-2014, 16:48
Ehrlich gesagt würde ich mir keinen so großen Kopf deswegen machen. Wenn - ja wenn - er tatsächlich so krank ist, hätte er vielleicht einen Anspruch auf TU. ABER du betreust ein unter dreijähriges Kind, und damit sitzt du eigentlich am längeren Hebel. Sobald er mit tatächlichen Forderungen rüberkommt, würde ich (steinigt mich nicht) eine Beistandschaft beim JA beantragen und im Gegenzug KU von ihm fordern. Da wird dann von einem eventuellen TU-Anspruch wenig bis nichts mehr übrig bleiben...
Das aber nur für den Fall, dass er wirklich versucht dich finanziell (trotzdem du das Kind betreust und ja sowieso schon wieder arbeiten gehst, Geldgier auf Kosten des Ex kann man dir also wohl nur schwerlich vorwerfen) auszunehmen.
Das aber nur für den Fall, dass er wirklich versucht dich finanziell (trotzdem du das Kind betreust und ja sowieso schon wieder arbeiten gehst, Geldgier auf Kosten des Ex kann man dir also wohl nur schwerlich vorwerfen) auszunehmen.