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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#29
Das JA hat mir heute geschrieben.
Meine Geltendmachung der höheren berufsbedingten Aufwendungen (Fahrtkosten á 390€/Monat) wird nur bedingt anerkannt. Sie argumentieren, dass "ein steuerlicher Freibetrag geltend gemacht werden kann". Entweder monatlich oder durch den Lohnsteuerjahresausgleich.
Nun wird eine Kopie des Lohnsteuerjahresausgleichs vom letzten Jahr gefordert. Knackpunkt dürfte folgener Satz sein:
"Falls Sie diese Vergünstigung nicht geltend machen, müssen wir Sie unterhaltsrechtlich so behandeln, als hätten Sie diese Vergünstigung erhalten und würden dann die Steuererstattung mit einem Viertel des Pauschalbetrages kürzen."

Sinn und Zweck ist wohl, mich um die "fehlenden" 50 € höher zu bekommen, dass ich in die gewünschte fünfte Stufe rutsche.
Frage:
- Gibt es zu diesem Vorgehen eine rechtliche Grundlage?
- Stimmt es wirklich, dass mein Bausparvertrag nicht anerkannt werden muss?
- wie genau ist der fett markierte Satz zu verstehen? Steuererstattung war ca. 1500 €


Vielen Dank für alle Infos und noch einen schönen Tag!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von L3NNOX - 15-03-2017, 15:40

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