(15-03-2017, 16:06)L3NNOX schrieb: Den will er aber nicht anerkennen mit dem Hinweis, dass der Bausparer dem "Vermögensaufbau" diene.
Äh, ja, der Vermögensaufbau ist Sinn der Sache!
Schau mal zur Info hier:
ISUV: BGH, Urteil vom 30.01.2013 – Kindesunterhalt, Altersvorsorge, Einkommen
Hier eine nette Auflistung, was alles dazu gehört (.pdf-Datei)
Hier werden Bausparverträge nicht aufgeführt, aber es gilt explizit die Vermögensanhäufung.
Interessantes Urteil: OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - Az. 16 UF 196/14
Ich zitiere aus dem Urteil:
Zitat:Der Beitrag für den im Oktober 2012 abgeschlossenen Bausparvertrag ist auch noch von den zulässigen 4 % seines Bruttoeinkommens (= ca. 170,00 EUR im Monat) als zusätzliche Altersvorsorge gedeckt. Im Jahr 2012 zahlte er im Unterhaltszeitraum jedoch durchschnittlich nur 60,00 EUR monatlich ein, danach jeweils 120,00 EUR.cc.
(15-03-2017, 16:06)L3NNOX schrieb: Versteht mich nicht falsch, dem einen oder anderen mag es lächerlich vorkommen hier wegen einer Höherstufung um eine Stufe zu "kämpfen", aber nach meinen Erlebnissen mit der KM und dem JA bisher, will ich es der Gegenseite nicht zu leicht machen.
Wofür entschuldigst Du Dich?
Du handelst völlig legitim!
Simon II