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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#49
Ich muss noch einen NACHTRAG machen:

Tip: Als Altersvorsorge nicht (nur) den monatlichen Beitrag zu einer betrieblichen Pensionskasse angeben (waren in meinem Fall ca. 90 €), sondern vom Arbeitgeber die Jahresbescheinigung nach § 92 EstG anfordern. Durch das Weihnachtsgeld und die jährliche Gratifikation steigt auch die Jahressumme der Beiträge. Durch 12 geteilt ergab sich bei mir ca. 140 €, also ein gutes Stück mehr!

Dies hätte in meinem Fall nichts geändert (der Bausparvertrag wurde ja dank BGH-Urteil letzenendes sowieso anerkannt), wollte den Tip aber hier noch "verewigen" Smile

Anregung @p: Vielleicht sollte man in die TFAQ solche Tips mit aufnehmen, was auf den ersten Blick dort zu finden ist, muss nicht in langen threads hier erst erfragt werden. Würde mich auch dazu bereit erklären was zu texten.

LG
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von L3NNOX - 05-05-2017, 09:39

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