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Diskussion zu "Weiß jemand Rat?"
#1
Hallo @24h/m,

§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

...

Die Mutter ist Dir gegenüber zum Wohlverhalten verpflichtet. Dazu gehört, dass sie das Kind so auf den Umgang vorbereitet, dass es problemlos mit Dir mit geht. Wenn dies nicht der Fall ist, ist es beim jetzigen Alter des Kindes ein der Mutter anzulastendes Defizit.

Mein Vorgehen wäre:

1. Die Mutter per Einschreiben auf ihre Pflichten hinweisen und von ihr verlangen, diese zu erfüllen. Dabei darauf hinweisen, dass das Jugendamt eingeschaltet wird, wenn das Verhalten des Kindes bei der nächsten Übergabe nicht anders ist.

2. Sollte das Verhalten des Kindes weiterhin ablehnend sein, das Jugendamt um Vermittlung bitten. Hierbei -wenn das Kind z. B. in den Kiga geht- wenn möglich vorschlagen, dass Du es aus dem Kiga abholst und auch dort wieder hinbringst, um das Kind aus einer offensichtlich belastenden Übergabesituation herauszunehmen. Paraleel dazu beim Familiengericht einen Antrag auf Umgangspflegschaft stellen, für den Fall, dass das Jugendamt nicht in die Pötte kommt oder nichts errreicht.

So erst ´mal grob die Marschrichtung...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Diskussion zu "Weiß jemand Rat?" - von wackelpudding - 15-02-2014, 21:01

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