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Lebensunterhalt behalten
#3
Der Bescheid,von wem auch immerer kam, ist in Anbetracht Deiner Privatinsolvenz Mist. Du hast im Rahmen der privatern Insolvenz die pfändungsfreien Grenzen laut der Pfändungsfreigrenzentabelle die Du bei Tante Google leicht findest.

Es sei denn, der Bescheid beachtet Deine Pfändungsfreigrenze. Dann ist von Deinem monatlichem Geld der Unterhalt zu zahlen. In einem anderen Trööt sah ich, dass man sich daran orientiert hat. Ich habe die Zahlen aber nicht auf Richtigkeit geprüft, sondern nur gesehen, dass man den Unterhalt herab gesetzt hat. Das scheint also schon Deiner Situation geschuldet.

Du hast im Rahmen des Kindesunterhaltes also 100% der düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Da Dein Sohn bald 18 wird, ist der dann evtl. anfallende Unterhalt so zu berechnen, dass das Vermögen und die Einkünfte Deiner Ex ebenfalls mit einbezogen werden müssen.Du kommst also aus dieser Nummer vielleicht bald schon raus.

In Anbetracht der Tatsache, dass Dir die unterhaltspflichtigen Kinder angerechnet werden,kannst Du vom Freibetrag leben. Alte Forderungen und Schulden dürfen von Dir nicht bezahlt werden! Nur laufende Kosten.

Egel welche Art von Forderung man an Dich stellt, so reagierst Du folgendermaßen:

1. Einen Zweizeiler, dass Du in der Insolvenz bist und die Angabe der Adresse Deines Insolvenzverwalters. Alle Gläubiger haben sich ausschließlich an ihn zu wenden!

2. Den Schriftverkehr an den Insolvenzverwalter immer weiter leiten. Er ist Herr des Verfahrens.Über Dein Geld und Vermögen verfügst nicht mehr Du, sondern Er.

Kleiner Tipp am Rande:
Man darf auch während der Insolvenz sparen und Geld ansammeln. Eine Silbermünze kostet derzeit 20 Euro. Diese deponiert in einer Schublade, ergibt nach 7 Jahren und monatlichem Sammeln ein nettes Startkapital ins neue Leben.
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Lebensunterhalt behalten - von Kdirk - 23-02-2014, 13:26
RE: Lebensunterhalt behalten - von beppo - 23-02-2014, 13:56
RE: Lebensunterhalt behalten - von Nappo - 23-02-2014, 15:48

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