17-08-2008, 19:58
»Bitte kommen Sie schon mit Herrn Z.. Behandelt wird u. A. die Sicherstellung der Kindern ( … ). Da sie ALG -II Leistungen nachdem SGB II erhalten, ist diese ( … ) Einladung Folge zu leisten«.(1)
wenn ich so ein deutsch lese, rollen sich meine Fußnägel auf. Ich halte es also mit der im Link genannten Vermutung, dass es sich um reine Blödheit bei der Behörde handelt. Sofern der Fall keine Ente ist.
wenn ich so ein deutsch lese, rollen sich meine Fußnägel auf. Ich halte es also mit der im Link genannten Vermutung, dass es sich um reine Blödheit bei der Behörde handelt. Sofern der Fall keine Ente ist.