11-03-2014, 15:23
Hat trotzdem lang genug gedauert sie zu durchschauen...
Lese gleich nochmal den Beschluss...
Also unter Gründe steht
Reicht das aus?
Lese gleich nochmal den Beschluss...
Also unter Gründe steht
Zitat:I.
[...]streiten im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens über Trennungsunterhalt.
[...]
II.
[...]ist der Antragsgegner der Antragstellerin zu Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) zumindest in der beschlossenen Höhe verpflichtet.[...]
Reicht das aus?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.