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Wie lang Einspruchsfrist GSR-Antrag?
#4
Es kommt immer drauf an, welche Frist eigentlich gemeint ist uns was bereits gelaufen ist.

§155a FamFG Abs. 2:
"Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme, die für die Mutter frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes endet."

Also freie Fristsetzung durch das Gericht, aber mindestens sechs Wochen nach Geburt.

Abs. 4:

"Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, jedoch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155 Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend."

Grundsätzlich gilt das Beschleunigungsgebot des §155 FamFG, jedenfalls für Umgangsrecht:

"Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen."
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RE: Wie lang Einspruchsfrist GSR-Antrag? - von p__ - 17-03-2014, 10:29

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