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Unterhalt nicht eingeklagt
#1
Unterhaltsverzicht – Schnapsidee

Nachdem ich lange mehr oder weniger aktiver Mitleser war, möchte ich meine Geschichte vorstellen. Ich bin gleichzeitig Sohn und Mann, so dass man erahnen kann, dass es hier mehrere Teile ergibt. Vielleicht erheitert es den einen oder anderen, vielleicht bekomme ich aber auch noch meine Absolution hier.

Leider bin ich zum Schluss gekommen, dass man den mit meisten Männern sprichwörtlich hart ins Gericht gehen oder mit totaler Vernichtung drohen muss, bevor selbige nochmal nachrechnen und auf wundersamer Weise doch noch Geld für den Nachwuchs finden, Forenmitglieder natürlich ausgenommen.

Erst einmal zurück in die 90er. Den alten Staat gibt es nicht mehr. Da war da noch eine ganz normale Scheidung nach altem Recht, jeder darf für sich selbst sorgen, ausgenommen die Kinder, denen wurde ein Titel über 100 DDR Mark ausgestellt. Soweit so fair.

Plötzlich gibt es die DDR Mark auch nicht mehr und von dem neuen Geld hat man nie ausreichend. Da Papa der Meinung war wir haben den Titel nicht auf DM umstellen lassen, bräuchte er nichts mehr zu zahlen. Sei es drum. Uns ging es recht gut, also warum noch extra Geld herauspressen. So hatte sich die Sache mit dem Unterhalt erstmal für einige Jahre erledigt.

Ein paar Jahre später: Zeiten ändern sich, Sohnemann studiert und ist kurz vor dem Ende. Bafög gibt es nicht mehr wegen Überziehung, Mamma kann gerade so den halben Bedarf aufbringen. Also auf zum Sozialamt und nach einer Beratung gefragt. Dort wurde der zukünftige Akademiker brüsk abgewimmelt, mit der Begründung, dass ja er ja noch unterhaltspflichtige Eltern hätte. Wir geben nichts, war die Antwort, auch keine Beratung.

OK. Papa angeschrieben, nichts, Fristsetzung nichts, Gerichtstermin geplatzt, weil Papa gerade am Vortag eine Anwalt aufgesucht hat. Er hat es einfach schleifen lassen und gehofft es würde an ihm vorrübergehen.

Den Ausgang Gerichtprozesses möchte ich hier einmal hervorheben, entweder als Vorlage für „Bitte Lachen Sie jetzt“ oder als Vorschlag für die „Bundessohnsmedaille“. Ich war wirklich der Meinung, dass ich Papas beste Sohn wäre. Im Ausgang wollte mich mein eigener Anwalt verprügeln, der gegnerische Anwalt hat gerade angefangen seinen Mandaten eine Ohrfeige zu verpassen, aber der Reihe nach:

Der Richter hatte mit der Güteverhandlung angefangen: Sohn braucht für 6 Monate Unterhalt, Papa was möchtest du zahlen? "Nichts", war die Antwort. „Der Junge soll arbeiten gehen!“. Dann bitte die Forderungen auf den Tisch: Nachzahlung Unterhalt der letzten 3 Jahre, plus zukünftiger Unterhalt von meiner Seite, die Anpassung des Titels, ggf fiktives Einkommen etc, habe ich abgelehnt um die Verhandlung nicht unnötig zu verkomplizieren. „Bitte einfach nur den Titel bedienen“, war meine Forderung. Daraufhin meinte der Richter, dass ich mit dieser (Minimal-)Forderung gar nicht vor Gericht erscheinen dürfte und er drauf und dran währe meinen Antrag auf VKH abzulehnen. Nach so viel Kompromissbereitschaft meinerseits, fühlte sich Papa so richtig in Kampfesstimmung und wollte den alten Titel auch noch wegklagen. Sein Anwalt ist erst einmal rot angelaufen und wollte seinen Mandanten bremsen. In Salomonischer Weisheit machte der Richter eine weiteren Vorschlag, der sogar auf das Ansinnen des Vater Rücksicht nehmen sollte:

Der aktuelle Titel ist gültig.
Der aktuelle Titel wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Neue Unterhaltschulden laufen nicht auf.
Der ausstehende Unterhalt wird rückwirkend nur für 3 Jahre gefordert.
Der ausstehende Betrag wird in monatlichen Raten von 100 DM gezahlt.
Sollte mehr als eine Monatsrate Verzug bestehen wird sofort der gesamte Betrag gepfändet. (Das sollte als Drohung ausreichen, meinte der Richter)

Die Kosten des Verfahrens sollte der Sohn übernehmen, da er rein rechtlich auf voller Länge verloren hätte. Kein Antrag gestellt, nur das bekommen was ihm vor dem Prozess auch zugestanden hätte und auch noch den Titel verloren. An dieser Stelle dachte ich, dass mich mein Vater umarmen und danken wird für so viel Mitgefühl. Denkste, der hat doch tatsächlich dieses Angebot abgelehnt, aus seiner innersten Überzeugung überhaupt nichts für seinen undankbaren Sohn (welcher ihn vor Gericht zerrt) zahlen zu müssen. Daraufhin hat der Richter einen Vergleich gedreht (drehen ist das richtige Wort) – da er es dem armen Studenten nicht zumuten wollte, für die Kompromissbereitschaft auch noch selbst zahlen zu müssen. Erst nach einer handgreiflichen Unterhaltung mit seinem Anwalt hat Papa eingewilligt. Mein Anwalt hat mir vorgeworfen seine Zeit gestohlen zu haben. Er hätte mich am liebsten für so viel Mitgefühl und Dummheit verhauen.

Hier wollte ich mich nochmal um den Titel bester Sohn bewerben. Papa war durch den Prozess sämtliche Unterhaltsverpflichtung los. Das Band war gerissen, er hat kein Wort mehr mit mir geredet. Das mit dem Titel sollte sich später noch als große Dummheit herausstellen. Die Monatlichen Raten wurden vorerst gezahlt, bis dann die Rechnung vom Anwalt kam. Da Geld immer knapp ist wem soll man es zuerst geben, dem undankbaren Sohn, oder dem drohenden Anwalt?
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Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 12:15
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von p__ - 25-03-2014, 12:52
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 16:01
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Nappo - 25-03-2014, 16:28
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RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Nappo - 25-03-2014, 16:51
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 27-03-2014, 05:12
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von the notorious iglu - 27-03-2014, 06:42
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RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von the notorious iglu - 27-03-2014, 19:52
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RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von blue - 27-03-2014, 21:57
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Austriake - 27-03-2014, 22:55
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Skipper - 28-03-2014, 10:53
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RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Kindeswohlhandel.de - 28-03-2014, 14:46

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