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Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus
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Im letzten Jahr habe ich nach der Novellierung der Gesetzgebung, erstmalig die gemeinsame Sorge für unser nichteheliches Kind beantragt. Ich wohne nicht mit der Mutter zusammen und fahre regelmäßig mehrere hunderte Kilometer, um den Umgang zu ermöglichen.

Die Mutter hatte seit jeher Probleme das Kind mit jemanden anderen zu teilen. Aber mit der Zeit hat sie Umgang zulassen müssen. Nach nun 6 Jahren funktioniert der Umgang ganz gut. Könnte zwar etwas länger sein, gerne auch mit einer Übernachtung, aber bei der Mutter und klaren "Maternal Gatekeeping" Anzeichen, ist es ein sehr schleppender Prozess.

Unterstützung fand ich beim Verfahren beim Amtsgericht durch den VAFK. Durch einen Rechtsanwalt war ich in der ganzen Zeit nicht vertreten. Im Verfahren selbst, hat dann die Mutter mit haarsträubenden Geschichten versucht mich zu diskreditieren. Schnell hatte die "arme alleinerziehende Mutter" Jugendamt und Richterin auf ihrer Seite. Die haben ihr die haarsträubenden Geschichten geglaubt. Äußerungen meinerseits wurden ignoriert, auch wenn diese einige Punkte der Mutter sogar widerlegten.

Wir hielten diese Argumentationsebene nicht für relevant und haben mit der rechtlichen Ebene und den Vorgaben des Gesetzes argumentiert. Richterin und JA sahen aber nur diese "Kaffeeklatschebene". Auch wenn ich 1-2 Punkte widerlegt habe (was die Richterin schlicht und einfach ignoriert hat), so habe ich nicht allem gleich von vorne nach Prozessordnung XXX widersprochen und um richterlichen Hinweis gebeten, auf evtl. relevante Punkte eingehen zu müssen.

Dementsprechend ernüchternd war der Beschluss des AG:
- GSR wird abgelehnt, weil die Kommunikation gestört ist.
- Das die Mutter die Kommunikation über Jahre hinweg boykottiert, spielt keine Rolle. Das ich nachweisliche über nun 6 Jahre die Mutter um Gespräche bitte, auch.
- Die Kosten habe selbstverständlich ich im Ganzen zu tragen (geringstes Problem, aber ärgerlich und in der ersten Instanz auch nicht üblich).

Da die Richterin keine Verfahrensbeistand für das 6 Jahre alte Kind beauftragt hat und wegen anderer Punkte, war die Beschwerde meinerseits beim OLG sicher. Zur Fristwahrung haben wir die Beschwerde nur allgemein formuliert und dies auch in der Beschwerde mind. 3x vermerkt. In der Regel erfolgt dann eine weitere Fristsetzung durch das OLG, bis zu der die endgültige Beschwerdeschrift eingereicht werden muss.

Nun kam diese Tage allerdings nicht die Fristsetzung, sondern gleich ein sog. Hinweisbeschluss des OLG. Das OLG scheint also noch nicht mal meine kurze Beschwerde detailliert gelesen zu haben und hat darauf basierend gleich einen Hinweisbeschluss verfasst (siehe Anhang).

In diesem Hinweisbeschluss wird mir zwar die Möglichkeit zur Reaktion gegeben, aber das OLG glaubt nicht an einen positiven Beschluss. Diesen Beschluss (mit einigen Kommentaren) habe ich dieser Mail angefügt.

Nun weiß ich nicht, wie ich hier weiter vorgehen soll? Vielleicht wisst ihr hier Rat?
- Sollte ich die Beschwerde erst mal vollständig formuliert einreichen und das OLG darauf hinweisen, dass der Beschlusswunsch auf einer vorläufigen Beschwerde (ohne Forderungen) basiert, oder gleich eine Stellungnahme zum Hinweisbeschluss schreiben.
- Macht es noch Sinn, die Anschuldigungen der Mutter zu bestreiten und um richterlichen Hinweis zu bitten, auf was davon ich eingehen soll?
- Ich habe einigen Sachen auf die Schnelle in dem PDF kommentiert. Evtl. könnt ihr hier darauf basierend einige Infos geben, wie ich hier vorgehen kann.

Kann mir jemand von euch einige Tipps geben? Ich bin derzeit am verzweifeln. Für die Antwort habe ich noch nächste Woche Zeit. Am 9.4. wird alles der drei Richterinnen am OLG vorgelegt.

Vielen Dank.

HansWurst
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Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus - von HansWurst - 28-03-2014, 22:18
RE: Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus - von the notorious iglu - 28-03-2014, 22:29
RE: Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus - von the notorious iglu - 28-03-2014, 22:51
RE: Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus - von the notorious iglu - 28-03-2014, 23:26
RE: Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus - von the notorious iglu - 29-03-2014, 15:40

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