Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ?
#1
Hallo zusammen.

Habe im November 13 meinen letzten Umgangsprozeß gehabt. Es ging ( immer noch und das seit mittlerweile fast 3 Jahren ) um Übernachtungs-und Ferienumgang mit meiner mittlerweile fast 11- jährigen Tochter.

Bislang liegt noch kein Beschluß des Familiengerichts vor.

Im November wurde eine Verfahrensbeiständin eingesetzt, mit der ich mich im Januar auseinandergesetzt habe.

Da der Richter schon im November hat durchblicken lassen, das der Kindeswille erheblich sei und ich somit auch def. keine Chance auf Übernachtungs- und Ferienumgang habe und ich definitiv nicht noch mal vors OLG ziehen werde um mir die nächste Klatsche abzuholen, würde ich dem Herrn Richter wegen Untätigkeit gern eine DAB oder Untätigkeitsklage reindrücken.. als kleines Dankeschön und um ihm zusätzliche Arbeit zu machen, gewissermassen ...

Was muß dafür erfüllt sein ( Bearbeitungszeit, usw.. )?

Gruß aus dem Norden

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ? - von ArJa - 01-04-2014, 11:13

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß? Skipper 11 11.930 16-11-2010, 12:47
Letzter Beitrag: Schwerter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste