01-10-2014, 13:51
Die Frage danach, was der Gerichtsvollzieher pfänden darf, ist hier ganz gut dargestellt:
Privatinsolvenz – was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
Grob gesagt alles, was wertvoll ist. Es bleiben Verpflegung, Religionsbedarf, einfache Einrichtung und einfache Kommunikationsmittel, wie Handy, Fernseher und Arbeitsmittel.
Statt GV könnte aber auch der Zoll oder das Finanzamt zum Pfänden kommen. Wenn der Zoll kommt, nimmer der einfach alles mit, was nicht niet- und nagelfest ist und verkauft es dann hier: http://www.zoll-auktion.de/.
Privatinsolvenz – was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
Grob gesagt alles, was wertvoll ist. Es bleiben Verpflegung, Religionsbedarf, einfache Einrichtung und einfache Kommunikationsmittel, wie Handy, Fernseher und Arbeitsmittel.
Statt GV könnte aber auch der Zoll oder das Finanzamt zum Pfänden kommen. Wenn der Zoll kommt, nimmer der einfach alles mit, was nicht niet- und nagelfest ist und verkauft es dann hier: http://www.zoll-auktion.de/.
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