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Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend
#7
(15-04-2014, 23:46)Vatergefuehl schrieb: Ich bin es leid diesen Weg allein gehen zu müssen. Ich weiß, dass mein Aufschrei der nötigen Beweise bedarf und diese möchte ich gern der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Mach das. Aber reite nicht auf unbewiesenen Theorien herum. Die "Provinz"theorie ist sowas. Ich hatte zum Beispiel genau gegenteilige Erlebnisse. Erwiesen ist nur die riesige Urteilsbandbreite aufgrund persönlicher Richteransichten. Am selben Amtsgericht kann sich für deinen Fall plötzlich alles von Grund auf ändern, wenn sich der zuständige Richter ändert.

Die halben sonstigen Ferien und Feiertage summieren sich auf insgesamt drei bis vier Wochen auf. Es handelt sich also um eine erhebliche Zahl von gemeinsamen Tagen mit den Kindern. Deshalb finde ich auch, dass ein Gang vor das OLG ansteht, vor allem wenn keinerlei Begründung für das Ignorieren deines Antrags in diesem Punkt im Beschluss steht. Wenn er es irgendwie begründet hätte, müsste man sich das ansehen, aber ohne Begründung den Antrag ignorieren dürfte das OLG nicht so gern haben.
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RE: Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend - von p__ - 16-04-2014, 12:51

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